Vorbereitung auf anstehende Kontrollen

Zur Vorbereitung auf die anstehenden Kontrollen im nächsten Jahr möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen. Bei den nachstehend aufgeführten Punkten handelt es sich um die Hauptgründe die zu Ausschlüssen im GQ- und/oder QS-System geführt haben.

  1. Die Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle ist mindestens einmal pro Kalenderjahr durchzuführen. Die Eigenkontrollchecklisten der verschiedenen Programme können Sie unter der Rubrik „Info – Formulare – Eigenkontrolle“ auf www.qualifood.de abrufen.
  2. Bei Lieferungen loser Mischfuttermittel muss die VVVO-Nr. des Landwirtes verpflichtend auf Lieferscheinen oder Rechnungen stehen.
  3. Korrekturmaßnahmen des letzten Audits müssen in der festgelegten Frist umgesetzt und an die Zertifizierungsstelle rückgemeldet sein. Nicht korrigierte Abweichungen können zum Entzug der Lieferberechtigung führen. Die Abweichungen der letzten Kontrolle können Sie mit Ihrem persönlichen Zugang unter www.qualifood.de abrufen
  4. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Tierarzt (Tierarztbetreuungsvertrag) muss in aktueller Form vorliegen und eingehalten werden. Hierzu sind regelmäßige Bestandsbetreuungen durch den Hoftierarzt durchzuführen und zu dokumentieren.
  5. Eine dauerhafte Fixierung im Milchviehbereich durch Fußfesseln ist nicht erlaubt.
  6. Der Tierhalter hat jede Arzneimittel- und Impfstoffanwendung an seine Nutztiere in chronologischer Reihenfolge zu dokumentieren. Verabreicht der Tierarzt die Arzneimittel, sind die tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelege ebenfalls chronologisch aufzubewahren.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Informationsplattform QUALIFOOD unter nachfolgendem Link.