ITW-Rind Anmeldung

Die Initiative Tierwohl Rind ist zum 15.03.2022 gestartet. Dazu erhalten Sie von uns die wichtigsten Informationen zur Anmeldung, Finanzierung und dem weiteren Vorgehen in der ITW Rind, damit Sie sich schon mal ein erstes Bild über die Teilnahme machen können.

 

Unter www.qualifood.de / Info / Tierischer Bereich / Initiative Tierwohl stehen den Teilnehmern u.a. ein Fragenkatalog, sowie ein Merkblatt zur Teilnahme an der ITW und die Anmeldeformulare bzw. Kriterienkataloge zur Verfügung.

1. Zeitlicher Ablauf

Der zeitliche Ablauf zum Start des Programms ist folgendermaßen geplant:

  • Start der Kommunikation: Ab 25. Februar 2022
  • Anmeldung der Tierhalter: Ab 15. März 2022
  • Frühester Umsetzungszeitpunkt und damit Start der Auditierung: Ab 1. April 2022  

2. Teilnehmer und Finanzierung

In der Initiative Tierwohl Rind können Rindermäster, Kälbermäster und Milchviehhalter (letztere nur in Bezug auf Fleischproduktion: Schlachtkühe) teilnehmen. Rinderhalter können für 3 Jahre (längstens bis zum 30.06.2025) an der ersten Programmlaufzeit für ITW Rind teilnehmen.

Die Finanzierung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette vom Lebensmitteleinzelhandel/ Gastronomie über die Fleischwirtschaft an den Tierhalter. Die Betriebe erhalten für den Mehraufwand, den sie für die Einhaltung der ITW-Kriterien haben, einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer.

Es handelt sich um ein Marktmodell, d.h. die Höhe der Zuschläge ist mit den Vermarktungspartnern abzustimmen. Da die Auszahlung des Tierwohl-Entgelts ausschließlich über die Vermarkter/ Abnehmer stattfindet, ist die Schließung einesLiefer- bzw. Abnahmevertrags mit dem Vermarktungspartner zu empfehlen.

Innerhalb der Initiative Tierwohl wurden je Produktionsart Vergütungssätze kalkuliert. Für Rindermäster ist im ersten Jahr der Programmlaufzeit (01.04.2022 bis 31.03.2023) ein Preisaufschlag in der Höhe von 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht und im zweiten Jahr ein Preisaufschlag von 12,83 Cent pro kg Schlachtgewicht vorgesehen. Grund für die Anpassung des Betrags sind die dann geforderten Scheuermöglichkeiten. Für die Kälbermast ist kein einheitlicher Preisaufschlag vereinbart. Dieser soll sich frei am Markt bilden und dementsprechend bilateral vereinbart werden. Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen, erhalten einen einheitlich definierten Preisaufschlag in Höhe von 4 Cent pro kg Schlachtgewicht.

Wichtig: Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen, erhalten kein Tierwohlentgelt für ihre Milch. Für einen Tierwohlaufschlag auf die Milch sollten sich die Tierhalter deshalb an ihre Molkerei oder Anbieter von Tierwohlprogrammen bei Milch wenden.

3. Kriterien und Prüfsystematik

Die ITW Kriterien Rind umfassen u.a. „Vergrößertes Platzangebot“, „Sauberkeit der Tiere“, „intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung“ und „Weiterbildungsmaßnahmen“. Zudem steht das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ im Fokus. Da in der Rindermast ein Einbau von Scheuermöglichkeiten aus Arbeitsschutzgründen nur möglich ist, wenn keine Tiere in der Bucht sind oder die Tiere jünger als ca. 6 Monate sind, ist dieses Kriterium erst ab dem 1. April 2023 verpflichtend. Im ersten Jahr der Programmlaufzeit können die Betriebe Scheuermöglichkeiten installieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. Für Kälbermastbetriebe und Milchviehbetriebe ist das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ bereits zum Start verpflichtend.

Die Prüfsystematik ist analog zu Schwein und Geflügel. In der dreijährigen Laufzeit werden sechs Audits durchgeführt. Neben einem Programmaudit zum Start werden zwei Bestätigungsaudits durchgeführt – eins zur Hälfte der Zertifikatslaufzeit und ein abschließendes Bestätigungsaudit zum Ende der Laufzeit. Diese Audits werden maximal 24 Stunden vorher von der Zertifizierungsstelle angemeldet. Zudem wird einmal pro Jahr ein vollkommen unangekündigter Bestandscheck durchgeführt.

4. Anforderungen

Mit der Registrierung verpflichten sich die Tierhalter für den Fall ihrer Zulassung, alle Anforderungen der ITW ab dem bei der Registrierung angegebenen Umsetzungszeitpunkt an allen gemeldeten Standorten (VVVO-Nummern) umzusetzen. Können die Tierhalter die Umsetzung der Anforderungen in den Audits nicht vollumfänglich nachweisen, verlieren sie ihre Zulassung in der ITW. Für eine erneute Zulassung zur ITW muss ein neues Programmaudit durchgeführt werden.

Die nachfolgend genannten Anforderungen der ITW müssen für die bei der ITW angemeldeten Produktionsarten (Rindermast, Kälbermast, Milchvieh) eingehalten werden. Details zu diesen Anforderungen werden im Handbuch der ITW Kriterien und in den Erläuterungen zum Kriterienkatalog beschrieben (diese werden über Qualifood bereitgestellt).

4.1 Anforderungen für Rindermastbetriebe

  • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit (Bewertung entsprechend QS-Prüfsystematik)
  • Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Spezielle Haltungsanforderungen
  • Vergrößertes Platzangebot
  • Sauberkeit der Tiere Handbuch Landwirtschaft Teilnahmebedingungen Rind  
  • Scheuermöglichkeiten (ab dem 1. April 2023)
  • Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung

4.2 Anforderungen für Kälbermastbetriebe

  • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit (Bewertung entsprechend QS-Prüfsystematik)
  • Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Spezielle Haltungsanforderungen
  • Vergrößertes Platzangebot
  • Sauberkeit der Tiere
  • Scheuermöglichkeiten
  • Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung

4.3 Anforderungen für Milchvieh haltende Betriebe

  • Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene, Tiergesundheit (Bewertung entsprechend QS-Prüfsystematik)
  • Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Spezielle Haltungsanforderungen
  • Vergrößertes Platzangebot
  • Sauberkeit der Tiere
  • Scheuermöglichkeiten
  • Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung
  • Weiche Liegefläche
  • Abkalbebucht
  • Verödung von Hornanlagen
  • Eutergesundheit

Alle wichtigen Informationen und Unterlagen werden Ihnen auch unter Qualifood bereitgestellt: www.qualifood.de / Info / Tierischer Bereich / Initiative Tierwohl.